Hausarztvermittlungsfall: Schnellere Termine beim HNO-Arzt

Ein Hausarztvermittlungsfall bedeutet, dass Ihr Hausarzt Sie direkt an einen Facharzt weitervermittelt. Das passiert, wenn Ihr Hausarzt denkt: „Für diese Krankheit oder dieses Problem brauche ich eine bestimmte Untersuchung, die ich nicht machen kann.“

Das Besondere an einem Hausarztvermittlungsfall ist:

  • Ihr Hausarzt hilft Ihnen dabei, schnell einen Termin beim HNO-Arzt zu bekommen.
  • Sie bekommen diesen Termin oft früher, als wenn Sie selbst beim Facharzt anrufen.

So ein Fall zeigt also, dass der Hausarzt eine zentrale Rolle in der medizinischen Versorgung spielt – er kümmert sich darum, dass Sie gut und schnell die richtige Hilfe bekommen.

Bedingungen für einen Hausarztvermittlungsfall beim HNO-Arzt:

  1. Sie müssen zuerst beim Hausarzt gewesen sein.
    Der Besuch beim HNO darf nicht einfach so direkt geplant werden. Der Hausarzt schaut sich das Problem an und entscheidet, ob Sie wirklich zum HNO müssen
     
  2. Der Facharzttermin muss innerhalb weniger Tage erfolgen.
    Der Hausarztbesuch und der Facharzttermin darf nicht am gleichen Tag sein (Vorschrift! warum weiß keiner......). Nur dann darf Ihr Hausarzt vermitteln.
     
  3. Es muss eine Überweisung mit einem speziellen Vermerk vorliegen.
    Der Hausarzt schreibt auf die Überweisung den Code „Hausarztvermittlungsfall“ (meist als Kürzel: Vermittlungsfall oder HAVG-Fall und unsere Betriebsstätten Nummer: BSNR 641316900). Ohne diesen Vermerk zählt es nicht.

Häufige Gründe, warum der Hausarzt Sie zum HNO überweist:

  • Starke oder anhaltende Ohrenschmerzen, Hörsturz, Tinnitus
  • Schwindel, der aus dem Innenohr kommen könnte
  • Halsschmerzen, die länger dauern oder sehr stark sind
  • Nasennebenhöhlenentzündung, die nicht besser wird
  • Wiederkehrende Mandelentzündungen
  • Lymphkontenschwellungen

Wann dauert es lange einen HNO-Arzt Termin zu bekommen?

  • Wenn Sie selbst beim HNO anrufen und selber einen Termin machen.
  • Wenn Sie ohne Hausarztvermittlungsfall zum HNO-Arzt gehen.
  • Wenn der Termin später als 4 Tage nach dem Hausarztbesuch stattfindet.
  • Wenn Sie vom ärztlichen Bereitschaftsdienst oder der Notaufnahme kommen