Die Versicherungskarte:

Die Krankenkassen schreiben vor, dass wir uns zu Beginn der Behandlung von Ihnen einen Behandlungsausweis oder die Versicherungskarte vorlegen lassen. Dies ist jeweils mit Beginn des Kalendervierteljahres, also am 1.1., am 1.4., am 1.7. und am 1.10 des Jahres erforderlich. Sollten Sie die Praxisgebühr schon bei einem Arzt im aktuellen Quartal bezahlt haben, besorgen Sie sich dort bitte einen Überweisungsschein. Anderenfalls können Sie die Gebühr auch bei uns bezahlen und Ihre Überweisungsscheine bei uns anfordern.




